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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung sind wir bemüht, unsere Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0

Diese folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.mach-mit-geldern.de und ihre Unterseiten.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unser erklärtes Ziel ist es, die Zugänglichkeit der Seiten kontinuierlich zu verbessern. So werden beispielsweise sämtliche PDF-Dokumente vor Veröffentlichung möglichst barrierefrei und mindestens barrierearm hergerichtet, sowie Videos mit Gebärdensprache und Untertitelung versehen. Die Internetseite [NAME DOMAIN ERGÄNZEN]  ist mit den technischen Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen dennoch derzeit nicht vollständig vereinbar.

 

2. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche oder Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Nicht barrierefreie Inhalte
  • Vereinzelt sind PDF-Dokumente und Videos auf dieser Website nicht komplett barrierefrei. Das trifft vor allem dann zu, wenn uns diese extern zur Verfügung gestellt worden sind, und sie im Nachhinein barrierefrei hergerichtet werden mussten. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die bereitgestellten Informationen vollständig zu erfassen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, über redaktion@mach-mit-geldern.de oder über das Kontaktformular.
  • [Kontaktformular verlinken]
  • Geodaten und Luftbilder sowie Pläne und Karten, die wir beispielsweise in unserem Dialog-Format "Kartendiskussion" verwenden, können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllen.
  • Die Navigation könnte teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar sein und somit das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) nicht vollständig erfüllen.
  • Es könnte vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label geben (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).

 

b) Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen könnten auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Januar 2022 erstellt und am 15. Februar 2023 aktualisiert.

 

4. Rückmeldung und Kontakt

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Neben den "klassischen" Kontaktaufnahmemöglichkeiten steht Ihnen dazu auch ein Online-Formular mit Datenverschlüsselung (SSL-Verfahren) zur Verfügung: Kontaktformular

 

5. Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sofern Ihre Kontaktaufnahme mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung zu keinem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Sie ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 oder per E-Mail erreichbar:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW
 

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